CO2-Aufschlag
CO2-Aufschlag seit 1. Dezember 2023
Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, wird in Deutschland ab 1.12.2023 und in Österreich ab 1.1.2024 eine CO2-Maut eingeführt. Dies bedeutet, dass die Speditions- und Lieferkosten steigen.
Ganz bewusst verzichten wir darauf, den CO2-Aufschlag einfach auf unsere Preise umzulegen. So können wir bei einem eventuellen Wegfall der CO2-Maut die Lieferkosten wieder senken.
Ab 1.12.2023 (Deutschland) bzw. 1.1.2024 (Österreich) werden wir für alle Lieferungen einen gestaffelten CO2-Aufschlag verrechnen.
Für Geschäftskunden aus Deutschland und Österreich bedeutet das:
- Wie bisher versenden wir Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 150,00 „unfrei“ an Sie. Pro Paket verrechnen wir € 6,50.
- Ab einem Nettowarenwert von € 150,00 verrechnen wir ab sofort einen CO2-Zuschlag in Höhe von 2,5 % des Nettowarenwertes, wobei mindestens € 7,50, jedoch maximal € 45,00 verrechnet werden.
- Für den Versand von Einzelgeräten (Aufbereitungsgeräte, Kompressoren, Ersatzteile etc.) verrechnen wir die tatsächlich anfallenden Transportkosten inkl. CO2-Maut.
- Selbstverständlich werden Nachlieferungen z. B. bei Lieferrückständen auch weiterhin „frei Haus“ (d. h. frei Bordsteinkante) an Sie versendet.
Für Geschäftskunden aus der Schweiz bedeutet das:
- Wie bisher versenden wir Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 550,00 „unfrei“ an Sie. Pro Paket verrechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten.
- Ab einem Nettowarenwert von € 550,00 verrechnen wir ab sofort einen CO2-Zuschlag in Höhe von 2,5 % des Nettowarenwertes, jedoch maximal € 45,00.
- Für den Versand von Einzelgeräten (Aufbereitungsgeräte, Kompressoren, Ersatzteile etc.) verrechnen wir die tatsächlich anfallenden Transportkosten inkl. CO2-Maut.
- Selbstverständlich werden Nachlieferungen z. B. bei Lieferrückständen auch weiterhin „frei Haus“ (d. h. frei Bordsteinkante) an Sie versendet.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:
+49 8654 4887-22
info@kurland.de
